Der Heiler/die Heilerin trägt die Verantwortung dafür, dass beim Patienten nicht der Eindruck erweckt wird, es handele sich um
heilkundlichen Beistand in dem Sinn, wie ihn Ärzte oder Heilpraktiker leisten.
Ein Heiler ist aufgefordert, Patienten dazu anzuregen, gesundheitliche Beeinträchtigungen medizinisch abklären zu lassen.
Ein Heiler fordert den Patienten/Klienten auf, verschiedene für die Genesung dienliche Möglichkeiten der Behandlung in Erwägung zu
ziehen und nach eigener Entscheidung zu nutzen.
Heiler dürfen weder eine bestimmte medizinische Behandlung anraten, noch von medizinischen Behandlungen abraten – seien dies
Operationen, Chemotherapien, Medikationen oder andere Therapien. Entscheidungen in dieser Hinsicht sind einzig dem Patienten
überlassen.
Heiler stärken den Glauben von Hilfesuchenden an die eigenen Selbstheilungskräfte (den inneren Heiler bzw. den inneren Arzt) sowie an
Heilung und ermutigen Patienten zu einem eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Leben.
Heiler versprechen weder Heilung noch Linderung, sie versprechen auch keine Lösung von Problemen des Patienten.
Heiler verstehen Heilung als Prozess und Kooperation, die selbstbestimmte Aktivität des Patienten inbegriffen.
Heiler sind offen für den Austausch und die Zusammenarbeit mit Vertretern aller Heilberufe.
Ein Heiler gibt bei Nachfrage angemessen Auskunft über die von ihm angewandten Heilmethoden und Vorgehensweisen, über Erfahrungen,
Ausbildungen und ähnliches.
Ein Heiler zählt ungefragt weder „seine“ Heiligen und Helfer, noch spirituelle Titel auf. Gibt er auf entsprechende Fragen Auskunft, so
geschieht dies mit Zurückhaltung und nicht in angeberischer Weise.
Heiler preisen nicht ihre medialen und/oder heilerischen Fähigkeiten an und behaupten nicht unter Berufung auf „Informationen“ aus der
Geistigen Welt die Unfehlbarkeit ihrer Information/Wahrnehmung.
Heiler respektieren die allgemeingültigen Menschenrechte, insbesondere die Eigenautorität und Selbstbestimmung des Patienten/ Klienten.
Der Heiler holt deshalb stets die bewusste Einwilligung des Patienten/Klienten ein (bei Kindern von deren Erziehungsberechtigten, bei
Tieren die des Halters), um mit ihm arbeiten zu können. Er wird nur dann heilerisch tätig, wenn er darum gebeten wird und drängt Heilung
nicht auf.
Heiler behandeln alle Menschen als gleichwertig, ohne Wertung hinsichtlich der Zugehörigkeiten zu Rassen, Religionen, Geschlecht oder
sozialer Herkunft.
Ein Heiler geht den Weg der Achtung und der Toleranz, arbeitet ohne Fanatismus, Sendungsbewusstsein, Helfersyndrom oder
Missionierungseifer. Weder fordert er von Mitmenschen einen spirituellen Lebensweg, eine bestimmte Art der Ernährung oder des
Verhaltens, er fordert weder Glaubensbekenntnisse noch die Zugehörigkeit zu bestimmten Gruppierungen, wie Vereinen,
Religionsgemeinschaften, Kirchen, Sekten usw
Die folgenden Aussagen sollten Sie mit einem JA bestätigen können: |
Die Heilerin/der Heiler weist vor Behandlungsbeginn darauf hin, dass ihre/seine Behandlung, die Diagnose oder den Besuch beim Arzt oder Heilpraktiker nicht ersetzt. |
Sie/er macht keine Versprechungen hinsichtlich Heilung oder Linderung von Symptomen. |
Sie/er stellt keine medizinschen Diagnosen und weist darauf hin, dass sie/er Selbstheilungskräfte aktiviert. |
Sie/er respektiert sowohl die Person als auch die Entscheidungen des Patienten und verlangt keine Mindestzahl von Behandlungen. |
Sie/er verlangt keine Vorauskasse. |
Für Fernbehandlungen verlangt sie/er kein Honorar (freut sich möglicherweise aber über eine freiwillige Spende). |
Ein Hinweis zur Honorarhöhe: DGH-Mitglieder haben mit dem Verhaltungskodex anerkannt, dass der Stundensatz für Heilbehandlungen 80 Euro nicht überschreiten soll. |